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Die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.
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Was sind Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Für die Erziehung von Kindern werden den Erziehenden in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben, die später genau wie Zeiten einer Beschäftigung die Rente erhöhen. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren nach der Geburt der Kinder vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Eltern können die Kindererziehungszeiten untereinander aufteilen. Es können also auch Väter die Mütterrente erhalten.
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Ich habe mein Abitur gemacht und danach vier Jahre studiert. Warum erscheinen diese Zeiten nicht in meinem Versicherungsverlauf?
Die Zeiten der schulischen Ausbildung sowie des Studiums werden uns nicht per Datenübermittlung gemeldet. Deshalb erscheinen diese Zeiten nicht in Ihrer Versicherungsbiographie. Damit wir diese Zeiten für Sie gutschreiben können, übersenden Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer Originalunterlagen oder bestätigte Fotokopien, die Ihre Ausbildungszeiten belegen. Für die Schulzeit benötigen wir Nachweise ab dem 17. Lebensjahr. Für die Studienzeit senden Sie uns bitte Unterlagen ein, aus denen der Beginn, die Dauer und der Abschluss beziehungsweise die Exmatrikulation hervorgehen.
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In dem mir übersandten Versicherungsverlauf fehlt meine Beschäftigungszeit aus dem Jahr 1999. Warum ist diese Zeit nicht vorgemerkt?
Ihr Arbeitgeber übermittelt Ihr rentenversicherungspflichtiges Jahresentgelt nach Ablauf des Beschäftigungsjahres an Ihre zuständige Krankenkasse. Diese leitet die Daten an Ihren Rentenversicherungsträger weiter. Bei der Datenübermittlung kann es manchmal zu Unstimmigkeiten beziehungsweise Falschmeldungen kommen. Damit wir das erzielte Jahresentgelt berücksichtigen können, übersenden Sie uns bitte Ihre Entgeltjahresmeldung unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und Ihrer aktuellen Anschrift. Dann erhalten Sie einen neuen Versicherungsverlauf.
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Ich bin selbstständig, muss oder kann ich Beiträge zahlen?
- Beachten Sie bitte, wenn Sie selbstständig sind: Für bestimmte selbstständige Tätigkeiten müssen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Über den umfassenden Versicherungsschutz von Selbstständigen, den die Deutsche Rentenversicherung bietet, können Sie sich unter diesem Link einen Überblick verschaffen.
- Wer es noch genauer wissen möchte, kann in unserer Broschüre nachlesen.
- Wer als Selbstständiger nicht versicherungspflichtig ist, kann – in den ersten 5 Jahren – einen Antrag auf Versicherungspflicht für Selbstständige stellen.
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Wie bekomme ich meine Renteninformation, Rentenauskunft oder Versicherungsverlauf? Wie kann ich meine Adresse oder Bankverbindung ändern?
- Sie möchten Ihren Versicherungsverlauf, Ihre Renteninformation oder Ihre Rentenauskunft sofort online abrufen? Dann registrieren Sie sich bitte in unserem Kundenportal. Nach der Authentifizierung können Sie das gewünschte Dokument und viele weitere persönliche Informationen direkt online einsehen.
- Auch ohne das Anlegen eines Benutzerkontos im Kundenportal können Sie Dokumente anfordern: Nutzen Sie hierfür unsere Online-Services ohne Registrierung. Geben Sie einfach die Versicherungsnummer und Ihre persönlichen Daten ein und wir senden Ihnen die gewünschten Dokumente in wenigen Tagen per Post zu.
- Online-Services: Meine Anschrift hat sich geändert. Ich habe eine neue Bankverbindung. Wie kann ich das der Rentenversicherung mitteilen?
- In unserem Glossar werden Ihnen viele Fachbegriffe wie "Versicherungsverlauf, Renteninformation und Rentenauskunft" einfach und verständlich erklärt.
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Muss ich von meiner Rente noch Steuern zahlen?
Anstelle des früheren Ertragsanteils wird seit 2005 ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wenn Ihre Rente 2025 beginnt, sind 83,5 Prozent steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen und der berufsständischen Versorgungswerke.
Ob es aber überhaupt zu einer Veranlagung durch das Finanzamt kommt, hängt maßgeblich von den Gesamteinkünften ab. Fragen Sie Ihr zuständiges Finanzamt.
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Ich habe meine Rentenzahlung nicht erhalten, wer kann mir helfen?
Sollte Ihnen die Rentenzahlung nicht am jeweils letzten Bankarbeitstag eines Monats gutgeschrieben worden sein, wenden Sie sich bitte an den Rentenservice der Deutschen Post. Diesen erreichen Sie telefonisch unter: 0221 5692-444.
Unter diesem Link finden sie nähere Informationen und unter der Frage "Was muss ich tun, wenn ich eine Rentenzahlung nicht erhalten habe?" ggf. benötigte weitere Kontaktdaten.
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Wie beantrage ich meine Rente?
Damit alles reibungslos klappt: So stellen Sie Ihren Rentenantrag richtig.
Während der Bearbeitung erhalten Sie Unterstützung durch Hinweise, Erläuterungen und Plausibilitätsprüfungen.
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Wann kann ich in Rente gehen (mit oder ohne Abschlag) und wie hoch ist meine Rente?
Altersrenten
- Der Rentenbeginn hängt von der Art der Altersrente ab. Mehr Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.
- Nutzen Sie unsere Online-Rechner (z.B. Rentenhöhenrechner, Rentenbeginnrechner) um mehr über Ihren individuellen Rentenanspruch zu erfahren.
- Für eine umfassende Übersicht über die Berücksichtigung und Anrechnung von gewissen Zeiträumen für die jeweilige Altersrente klicken Sie bitte auf diesen Link.
- Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema "Hinausschieben des Rentenbeginns in der Rentenversicherung".
- Die Deutsche Rentenversicherung bietet zu dieser Thematik auch Online-Vorträge an. Diese finden Sie unter diesem Link.
Erwerbsminderungsrenten
- Informationen zum Eintritt und den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente finden Sie auf dieser Seite.
- Die Deutsche Rentenversicherung bietet zu dieser Thematik auch Online-Vorträge an. Diese finden Sie unter diesem Link.
Hinterbliebenenrenten
- Informationen zu den Hinterbliebenenrenten finden Sie auf dieser Seite.
- Die Deutsche Rentenversicherung bietet zu dieser Thematik auch Online-Vorträge an.
Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können
Voraussetzungen Regelaltersrente Altersrente für
langjährig VersicherteAltersrente für
besonders langjährig VersicherteAltersrente für
schwer-
behinderte
MenschenMindestalter
(vorzeitige Rente mit Abschlag)65 - 67
(vorzeitige Rente nicht möglich)63 63
(ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend,
vorzeitige Rente nicht möglich)60
(ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend)Normale Altersgrenze 65 - 67
(ab Jahrgang 1947 schrittweise steigend)65 - 67
(ab Jahrgang 1949 schrittweise steigend)63 - 65
(ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend)63 - 65
(ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend)Wartezeit
(Mindest-
versicherungs-
zeit)5 Jahre 35 Jahre 45 Jahre 35 Jahre Anrechenbare Zeiten (u.a.) Beitrags- und Ersatzzeiten
Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich
(nach Ehescheidung) oder
Rentensplitting,
Beitrags- und Ersatzzeiten,
Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich
oder Rentensplitting und aus MinijobsBeitrags- und Ersatzzeiten,
Anrechnungs- und Berück-
sichtigungsz-
eiten,
Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich (nach Ehescheidung) oder
Beitrags- und Ersatzzeiten,
Zeiten aus Versorgungs-
ausgleich oder
Rentensplitting und aus Minijobs,
Anrechnungs- und Berück-
sichtigungs-
zeitenPflichtbeitrags-
zeiten für versicherte Beschäftigung/
Tätigkeit,
Zeiten mit Berücks-
ichtigungs- und Ersatzzeiten,
Zeiten aus Minijobs,
Zeiten des Bezugs von Entgeltersatz-
leistungen (ohne Zeiten des Bezugs von ALG II) und
freiwillige Beiträge (erst nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen)Beitrags- und Ersatzzeiten,
Zeiten aus Versorgung-
sausgleich
oder Rentensplitting und
aus Minijobs, Anrechnungs-
und Berück-
sichtigungszeitenBesonderheit keine keine Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor der Rente
können nur bei Insolvenz oder Geschäfts-
aufgabe des Arbeitgebers
anerkannt werden.Schwer-
behinderung
(GdB 50, vom Versorgungsamt
nachgewiesen),
bei Versicherten bis Jahrgang 1950
auch Berufs- oder
Erwerbs-
unfähigkeit
ausreichend
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Kann ich mir meine deutschen Beiträge erstatten lassen?
Sie können sich den Arbeitnehmeranteil Ihrer Beiträge erstatten lassen, wenn Sie in Deutschland
- seit mindestens 24 Kalendermonaten nicht mehr versicherungspflichtig sind und
- sich nicht freiwillig versichern dürfen.
Dies hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und von dem Land, in dem Sie jetzt dauerhaft leben.
Lassen Sie sich am besten von uns beraten.
Arbeit und Rente in Deutschland und im vertragslosen Ausland
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Ich ziehe als Rentner ins Ausland. Was passiert mit meiner Rente?
In den allermeisten Fällen zieht Ihre Rente einfach mit. Es kann jedoch bei der Rentenhöhe zu Einschränkungen kommen.
Informieren Sie bitte den Renten Service der Deutschen Post AG rechtzeitig über Ihren Umzug.
Damit alles glatt läuft, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig bei uns beraten zu lassen.
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Wo stelle ich meinen Rentenantrag?
Stellen Sie Ihren Rentenantrag in dem Land, in dem Sie wohnen. Oft reicht ein einziger Antrag für alle Renten im In- und Ausland.
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Ich habe in verschiedenen Ländern gearbeitet. Gibt es eine Gesamtrente?
Nein, eine "Gesamtrente" oder "Europarente" gibt es nicht. Jedes Land zahlt seine Rente selbst aus. Die Höhe der Renten richtet sich alleine nach den jeweiligen nationalen Vorschriften. Zur Berechnung Ihres Rentenanspruchs werden allerdings alle Zeiten berücksichtigt, auch die aus anderen Ländern.
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Ich muss zur Anschlussrehabilitation (AHB), kann aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Werden die Taxikosten übernommen?
Sofern eine Fahrt mit dem Taxi zur Rehabilitationseinrichtung aus medizinischen Gründen unabdingbar ist, werden hierfür die Kosten übernommen. Eine entsprechende Bestätigung erfolgt durch die Ärztin/den Arzt des Krankenhauses. Die entstehenden Kosten können in diesen Fällen direkt mit der Rehabilitationseinrichtung abgerechnet werden.
Bei einer ganztägig ambulanten AHB werden dagegen keine Kosten für Taxi, Krankenwagen oder Begleitperson übernommen.
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Zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch den Verdienstausfall, wenn der andere Elternteil zur Betreuung des Kindes zu Hause bleibt?
Gelingt es Ihnen nicht, eine geeignete Ersatzkraft selbst zu beschaffen, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe einer Haushaltshilfe auch dann, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführt und zu diesem Zweck unbezahlten Urlaub nimmt. In diesen Fällen erstattet Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger grundsätzlich den Verdienstausfall in Höhe des Nettolohnes. In der Regel kann jedoch höchstens der Betrag erstattet werden, den Ihr Rentenversicherungsträger für eine selbstbeschaffte nichtverwandte Ersatzkraft aufwenden müsste.
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Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid bekomme und bis die Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnt?
Ihnen wird nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen so schnell wie möglich ein Bescheid zugesandt. Das Antrittsdatum für die Rehabilitation erhalten Sie zusammen mit weiteren Informationen zur Rehabilitation mit dem Einladungsschreiben der Rehabilitationseinrichtung. Es ist daher empfehlenswert, bei eventuellen Terminwünschen diese direkt mit der Rehabilitationseinrichtung abzustimmen. Die erforderliche Anschrift und die Telefonnummer der ausgewählten Rehabilitationseinrichtung finden Sie im Bewilligungsbescheid.
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Habe ich die Möglichkeit, hinsichtlich des Rehabilitationsortes Wünsche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung zu äußern?
Ja, in Ihrem Antrag können Sie Ihre Wünsche angeben.
Wir prüfen, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass in der gewünschten Einrichtung das Ziel der Rehabilitation mit der gleichen Wirksamkeit und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann, wie in einer von Ihrem Rentenversicherungsträger ausgewählten Einrichtung. Ziel der Rehabilitation ist die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
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Ich bin Rentner. Kann ich eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation von der Deutschen Rentenversicherung bekommen?
Entscheidend ist, ob Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Altersrente beziehen.
Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Leistungen zur Rehabilitation können Sie von der Deutschen Rentenversicherung dagegen nicht erhalten, wenn Sie eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder bereits beantragt haben. In diesen Fällen sind Sie von Leistungen zur Rehabilitation durch die Rentenversicherung ausgeschlossen. Hier wäre gegebenenfalls Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Ausnahme: Eine onkologische Rehabilitation können Sie jedoch auch dann von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
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Wo kann ich Grundsicherungsleistungen beantragen?
Über Grundsicherung entscheiden die Sozialämter. Deshalb sollten Sie den Antrag direkt bei Ihrem örtlichen Sozialamt stellen. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind für die Leistungsbewilligung und -gewährung nicht zuständig. Sie sind aber gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über die Leistungsvoraussetzungen und das Verfahren zu informieren und Anträge auf Grundsicherung entgegenzunehmen und an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten.
Sofern Sie nur eine kleine Rente beziehen, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger zusammen mit dem Rentenbescheid ein Antragsformular auf Grundsicherungsleistungen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auch einen Anspruch haben, denn Ihr Rentenversicherungsträger kann Ihren Unterhaltsbedarf nicht feststellen und hat keine Angaben über die Höhe des anzurechnenden Einkommens oder Vermögens. Sofern Sie keinen Antrag erhalten haben, fordern Sie ihn bitte bei Ihrem Sozialamt an. Denken Sie bitte daran: Eine Leistung kann frühestens ab Antragstellung erfolgen!
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Was bringt der Minijob für die spätere Rente?
Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.
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Was rät die Rentenversicherung Minijobbern?
Bevor Minijobber sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann etwa dazu führen, dass eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten.