Inhalt
Wir begleiten unsere Versicherten vom Berufsanfang bis ins Rentenalter und unterstützen sie während des gesamten Berufslebens, auch im Fall eines Falles: beispielsweise mit einer Erwerbsminderungsrente. Es gibt auch besondere Regelungen für Zeiten der Kindererziehung oder für Menschen mit Behinderungen. Sogar im schlimmsten Fall, wenn ein Versicherter stirbt, sind seine Angehörigen durch Hinterbliebenenrenten abgesichert.
Themenauswahl
Wer ist pflichtversichert?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Darüber hinaus können Auszubildende, Personen in der Kindererziehung, bestimmte Selbstständige und einige weitere Personengruppen pflichtversichert sein.
Freiwillige Versicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie - wenn Sie nicht schon pflichtversichert sind - auch freiwillig vorsorgen. Mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen können Sie einen Rentenanspruch erwerben oder die spätere Rente erhöhen.
Rentenarten & Leistungen
Neben der Regelaltersrente gibt es weitere Rentenarten, die sich nach der persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Situation richten. Und je nachdem, wann Sie in Rente gehen möchten, variieren die Leistungen.
Flexirente
Das Flexirentengesetz bietet älteren Beschäftigten seit Anfang 2017 mehr Anreize, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten: mit gedrosselter Stundenzahl und flexibler Teilrente. Erfahren Sie hier mehr darüber.
Rente & Scheidung
Im Fall einer Scheidung müssen die gemeinsam erarbeiteten Werte aufgeteilt werden. Hierbei geht es auch um Anrechte bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Rente & Ausland
Beschäftigungs- oder Wohnzeiten im Ausland wirken sich unterschiedlich auf die gesetzliche Rente aus - je nach Land und Situation. Informieren Sie sich, um etwaige Nachteile zu vermeiden.