Gesunde Mitarbeitende
Präventionsleistung RV Fit
Ein kostenfreies Trainingsprogramm zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Arbeitnehmer freistellen und wie ist dann der Status?
Ja, während der ganztägig ambulanten- oder stationären Start- und Auffrischungsphase haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Dieser Anspruch besteht nicht während der Trainings- und Eigeninitiativphasen, da diese berufsbegleitend in der Freizeit durchgeführt werden. Während der Start- und Auffrischungsphase gelten die Arbeitnehmer als arbeitsunfähig.
Wer veranlasst die Terminvergabe bei RV Fit?
Die ausgewählte oder zugewiesene Präventionseinrichtung versendet ein Einladungsschreiben an den Versicherten mit weiteren Informationen, wie zum Beispiel den Beginn der Präventionsleistung.
Was ist das Umlageverfahren U1?
Die Krankenkassen erstatten denjenigen Arbeitgebern, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen (ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und ohne schwerbehinderte Menschen), bis zu 80 Prozent des von ihnen bei Arbeitsunfähigkeit oder während Rehabilitationsmaßnahmen fortgezahlten Arbeitsentgelts zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeber zahlen dafür eine Umlage U1.
Medizinische Rehabilitation
Mit einer medizinischen Reha wieder fit fürs Arbeitsleben. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Reha erfüllt sein müssen und wie eine Reha beantragt wird.
Informationen zur Medizinischen Rehabilitation
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Reha und welche Leistungen bietet die Deutsche Rentenversicherung?
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel drei
Wochen (je nach Indikation auch länger).
Berufliche Rehabilitation
Trotz gesundheitlicher Probleme beruflich wieder voll durchstarten? Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation.
Informationen zur Beruflichen Rehabilitation
Häufige Fragen
Werden von der Rentenversicherung die Kosten für technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel übernommen?
Wenn Ihr Arbeitnehmer persönliche Hilfsmittel benötigt oder der Arbeitsplatz mit besonderen technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden muss, damit dieser dort dauerhaft arbeiten kann, kann die Rentenversicherung hierfür die Kosten bezuschussen bzw. übernehmen. Dies bedarf eines Antrags des Arbeitnehmers bei der Rentenversicherung.
Hinweis: Die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes (z. B. Bürostuhl, höhenverstellbarer Schreibtisch) gehört nach den Arbeitsschutzgesetzen zu den Pflichten des Arbeitsgeber.
Eingliederungszuschüsse
Um Arbeitnehmern mit gesundheitlichem Handicap möglichst dauerhaft einen Arbeitsplatz zu bieten, zahlt die Rentenversicherung auf Antrag des Arbeitgebers Eingliederungszuschüsse. Dies sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, die der Arbeitgeber in der Einarbeitungsphase bekommen kann. Die Höhe und die Dauer richten sich nach dem Einarbeitungs- und Unterstützungsbedarf des Versicherten und wird zwischen der Rentenversicherung und dem Arbeitgeber jeweils vereinbart.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beratung bei der Einführung und Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, um Arbeitnehmenden mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Der Firmenservice hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen bei der Einführung von BEM-Strukturen zu unterstützen (Beratung zum Verfahren, Einzelfallberatung).
Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Häufige Fragen
Ist Betriebliches Eingliederungsmanagement auch für mein Unternehmen zwingend erforderlich?
Alle Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
Wie kann die Rentenversicherung Arbeitgeber beim BEM unterstützen?
Die Deutsche Rentenversicherung hat mit dem Firmenservice ein betriebsorientiertes kostenloses Beratungsangebot implementiert. Dieses Angebot soll Unternehmen, Personalverantwortlichen und Interessenvertretungen fachlich Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Aufgaben durch Informationen, Umsetzungsbegleitung und Vernetzung bieten.
Finden Sie hier Ihre Firmenserviceberaterin oder Ihren Firmenserviceberater für Ihre Region und lassen Sie sich persönlich beraten:
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) kann jeder kleine und mittelständische Betrieb mit einfachen und zielgenauen Methoden und Maßnahmen umsetzen. Der Firmenservice informiert Sie!
Informationen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
(Online-) Vorträge
Wir führen (Online-) Vorträge in Ihrem Unternehmen durch
Vorteile:
- Motivierte und leistungsfähige Beschäftigte
- Fachwissen der Beschäftigten bleibt dem Unternehmen erhalten
- Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Wegweiser- und Lotsenfunktion
Wir informieren auch über das Leistungsangebot anderer Sozialleistungsträger
- Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- BGF Koordinierungsstellen
Weitere Informationen
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- BEMpsy
- Initiative Gesundheit und Arbeit
- Inklusionsinitiative NRW - Ein Gewinn für jedes Unternehmen - Arbeits- und Fachkräfte mit Behinderung
Nachfolgend stellen wir Ihnen die von der Inklusionsinitiative NRW entwickelte Broschüre „Ein Gewinn für jedes Unternehmen – Arbeits- und Fachkräfte mit Behinderung“ für Arbeitgebende als PDF-Version zur Verfügung.
Ein Gewinn für jedes Unternehmen – Arbeits- und Fachkräfte mit Behinderung
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