Deutsche Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge werden von einem Arbeitsentgelt bis zur Höhe der für den Abrechnungszeitraum geltenden Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich im Voraus für das nächste Kalenderjahr festgesetzt.

Während in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im gesamten Bundesgebiet einheitliche Werte gelten, wird im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung weiterhin zwischen West und Ost unterschieden.

Nachfolgend die Werte für 2024:

Alte Bundesländer
Zeitraumallgemeine Renten-
versicherung und
Arbeitslosen-
versicherung
knappschaftliche
Renten-
versicherung
Kranken- und
Pflege-
versicherung
Jahr90.600,00 EUR111.600,00 EUR62.100,00 EUR
Monat7.550,00 EUR9.300,00 EUR5.175,00 EUR
Neue Bundesländer
Zeitraumallgemeine Renten-
versicherung und
Arbeitslosen-
versicherung
knappschaftliche
Renten-
versicherung
Kranken- und
Pflege-
versicherung
Jahr89.400,00 EUR110.400,00 EUR62.100,00 EUR
Monat7.450,00 EUR9.200,00 EUR5.175,00 EUR

Für andere Bemessungszeiträume als Jahr und Monat werden die Beitragsbemessungsgrenzen aus den Jahres-Beitragsbemessungsgrenzen (Jahres-BBG) errechnet – und zwar stets auf kalendertäglicher Basis.

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