Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Zahlung einer Alters-, Invaliditäts- und/ oder Hinterbliebenenversorgung. Im Versorgungsfall hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie wird durch Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Kapitalerträgen finanziert. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen nur gegenüber dem Trägerunternehmen.