Die Unternehmergesellschaft (auch „Mini-GmbH“ genannt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Somit ist auch die UG als Kapitalgesellschaft eine juristische Person. Da auch hier eine beschränkte Haftung vorliegt, muss die Firmenbezeichnung den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erfolgt für die mitarbeitenden Gesellschafter, Fremdgeschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer nach denselben Grundsätzen, wie bei einer GmbH (siehe auch Geschäftsführer einer GmbH und Gesellschafter einer GmbH ohne Geschäftsführerfunktion).