Mitglieder eingetragener rechtsfähiger Vereine, die in ihrem Verein mitarbeiten, können abhängig Beschäftigte des Vereins sein.
Bei Vorstandsmitgliedern eines eingetragenen rechtsfähigen oder eines nicht rechtsfähigen Vereins ist im Einzelfall unter anderem zu prüfen, ob maßgeblicher Einfluss auf die Vereinsführung ausgeübt werden kann. Ist dies nicht der Fall, so kann ein abhängiges und damit versicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis bestehen. Dies gilt, sofern die Vorstandsmitglieder eines rechtsfähigen Vereins für den Verein neben ihrer Organstellung eine dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsfunktion ausüben und für ihre Beschäftigung eine entsprechende Vergütung erhalten.