Deutsche Rentenversicherung

Mitglieder von Vereinen

Mitglieder eingetragener oder nicht rechtsfähiger Vereine, die in ihrem Verein mitarbeiten, können nach den allgemeinen Grundsätzen zur Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses abhängig Beschäftigte des Vereins sein.

Unsere Leseempfehlung

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