Das "Gesetz Digitale Rentenübersicht" fordert ein transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Vergütungssystem. Das zukünftige Vergütungssystem für medizinische Rehabilitationsleistungen richtet sich nach den Vorgaben des Gesetzgebers und wird ab dem 1. Januar 2026 wirksam.
Das neue Vergütungssystem besteht aus einer einrichtungsübergreifenden und einer einrichtungsspezifischen Komponente. Die Summe beider Komponenten ergibt den Vergütungssatz. Die Vergütung wird mit vollpauschalierten, tagesgleichen Vergütungssätzen erfolgen.
Vergütungssystem ab dem 1. Januar 2026
Gesetzliche Grundlage und Geltungsbereich
Nach §15 Abs. 3 Satz 4 SGB VI hat die Deutsche Rentenversicherung Bund ein transparentes, nachvollziehbares und diskriminierungsfreies Vergütungssystem bis zum 31. Dezember 2025 zu entwickeln, wissenschaftlich zu begleiten und zu evaluieren.
Für die folgenden Leistungen bleibt es wegen den speziellen sozialmedizinischen Konzeptionen und dem besonders vulnerablen Personenkreis bei den bisherigen Vergütungsregelungen:
- Frührehabilitation Phase C (Neurologie Phase C)
- Medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase II)
- Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen (RPK)
- Psychiatrische Jugendrehabilitation (PJR)
- Ambulante Reha bei Abhängigkeitserkrankungen (ARS)
Für Fachabteilungen, die diese Leistungen erbringen, gibt es also keinen Wechsel auf das ab 01.01.2026 geltende Vergütungssystem für die medizinische Rehabilitation.
Prävention und Nachsorge sind keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß § 15 SGB VI.
Einrichtungsübergreifenden Komponente (EÜK)
Zentrale Größe der einrichtungsübergreifenden Komponente (EÜK) ist der sogenannte Basissatz. Der indikations- und durchführungsformübergreifende Basissatz entspricht der Vergütung für eine Rehabilitationsleistung ohne einrichtungsspezifische und konzeptionelle Besonderheiten.
Der Basissatz wird mit einer Bewertungsrelation multipliziert, die sich aus den folgenden Aspekten zusammensetzt:
- medizinische Reha-Indikation (z.B. Orthopädie),
- Reha-Form (ganztägig ambulant oder stationär) und
- ggf. einem vergütungsrelevanten Behandlungskonzept (z.B. MBOR).
Im Ergebnis gibt es für jedes Reha-Produkt, das sich aus der Reha-Indikation, Reha-Form und ggf. einem vergütungsrelevanten Behandlungskonzept ergibt, einen einrichtungsübergreifenden Vergütungssatz, der für alle Rehabilitationseinrichtungen gleich sein wird.
Einrichtungsspezifische Komponente (ESK)
Das Vergütungssystem der Deutschen Rentenversicherung enthält zusätzlich zu der einrichtungsübergreifenden Komponente einen Verhandlungsspielraum für eine einrichtungsspezifische Komponente (ESK). Auf die produktbezogene Vergütung kann somit ein einrichtungsspezifischer Zuschlag additiv hinzukommen.
Eine Begrenzung der ESK ergibt sich aus der Festlegung von Kategorien, Merkmalen und Ausprägungen. Weiterhin gilt, dass der einrichtungsübergreifende, produktbezogene Teil grundsätzlich den einrichtungsspezifischen Teil überwiegt.
In der ESK werden die besonderen Bedingungen der Rehabilitationseinrichtungen bei der Erbringung von medizinischen Rehabilitationsleistungen berücksichtigt, die nicht über die einrichtungsübergreifende Komponente abgedeckt werden.
Die ab dem 1. Januar 2026 geltenden einrichtungsspezifischen Zuschläge werden erstmalig in diesem Jahr zwischen der Rehabilitationseinrichtung und dem Federführer vereinbart. Die Meldung zu den Verhandlungsgrundlagen der einrichtungsspezifischen Komponente können die Rehabilitationseinrichtungen vom 17. März bis zum 30. Mai 2025 vornehmen. Weitere ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der digitalen Informationsveranstaltung.
Digitale Informationsveranstaltung - Präsentation
Basissatz und Bewertungsrelationen
Der indikations- und durchführungsformübergreifende Basissatz entspricht der Vergütung für eine Rehabilitationsleistung ohne einrichtungsspezifische und konzeptionelle Besonderheiten.
Die Bewertungsrelationen (BR) setzen die Reha-Indikation und die Durchführungsform in ein festes Verhältnis zum Basissatz und in der Folge zueinander. Die Bewertungsrelation von 1,0 entspricht dem indikationsübergreifenden Basissatz.
Die indikationsspezifischen Basissätze (iB) setzten sich aus dem Basissatz und den indikationsspezifischen Bewertungsrelationen je Durchführungsform zusammen.
Basissatz und Bewertungsrelationen 2025 (vorläufige Werte) herunterladen
Steckbriefe
In den Steckbriefen werden verschiedene Themengebiete rund um das neue Vergütungssystem vorgestellt und wichtige Informationen zusammengefasst. Sie bieten einen schnellen Überblick bei den wichtigsten Fragen und liefern zusätzliche Informationen zu den einzelnen Themen.
Die folgenden Steckbriefe stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:
Steckbrief: Indikationsspezifische Basissätze & Basissätze
Steckbrief: Vergütungsrelevante Behandlungskonzepte
Steckbrief: Einrichtungsspezifische Komponente
Steckbrief: Tarifkomponente
Steckbrief: Verhandlungen der einrichtungsspezifischen Komponente