Deutsche Rentenversicherung

DigiFlexReha – digitale Flexibilisierung der medizinischen Rehabilitation in Modellprojekten

Die Deutsche Rentenversicherung ist bestrebt, die Durchführung therapeutischer Leistungen mittels digitaler Anwendungen zu unterstützen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Umsetzung von Modellprojekten zur Erprobung einer digital flexibilisierten medizinischen Rehabilitation (DigiFlexReha).

Rahmenbedingungen

Erprobung einer DigiFlexReha

Für die Entwicklung und Umsetzung digitaler Anwendungen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation dienen Rahmenbedingungen als Orientierung bei der Durchführung von Modellprojekten.

Sie stehen hier zum Download zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

Die FAQs können hier als PDF heruntergeladen werden:

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1. FAQs zur Konzepteinreichung

a) Wer darf DigiFlexReha-Konzepte einreichen?

Zur Einreichung entsprechender Konzepte berechtigt sind von der DRV für die Durchführung herkömmlicher medizinischer Rehabilitation selbst betriebene oder zugelassene medizinischen Rehabilitationseinrichtungen. Die Genehmigung wird für die medizinische Rehabilitationseinrichtung erteilt, die das Konzept einreicht.

b) Bei wem und wann sind DigiFlexReha-Konzepte einzureichen?

DigiFlexReha-Konzepte sind bei dem federführenden Rentenversicherungsträger der medizinischen Rehabilitationseinrichtung einzureichen.

Für die Konzepteinreichung sind keine Fristen zu beachten.

c) Ist ein DigiFlexReha-Konzept beim federführenden Rentenversicherungsträger erforderlich, wenn weniger als 15 % der Leistungen digital erbracht werden?

Als DigiFlexReha gilt eine medizinische Rehabilitation dann, wenn mindestens 15 % der Leistungen digital erbracht werden. Ein nicht konzeptrelevanter digitaler Anteil von unter 15 % gilt als herkömmliche medizinische Rehabilitation und muss von der medizinischen Rehabilitationseinrichtung in jedem Fall beim federführenden Rentenversicherungsträger angezeigt und beschrieben werden.

2. FAQs zu Inhalten und Dauer der DigiFlexReha-Modellprojekte

a) Können im Rahmen eines Modellprojektes auch ausschließlich asynchrone digital erbrachte Leistungen umgesetzt werden?

Ja, dies ist im Konzept entsprechend darzulegen.

b) Welche Zeiträume können die DigiFlexReha-Modellprojekte umfassen?

Es gibt keine Vorgabe zur Dauer der Modellprojekte. Es wird empfohlen, einen Zeitraum zu wählen, in dem eine Fallzahl an Teilnehmenden an dem Modellprojekt erreicht werden kann, die Aussagen zu Machbarkeit und/oder Wirksamkeit des DigiFlexReha-Konzeptes zulässt. Dies wird in der Regel ein mehrjähriger Zeitraum sein. Änderungen des Projektzeitraums sind in Rücksprache mit dem federführenden Träger möglich.

3. FAQs zur Finanzierung

a) Gibt es einen finanziellen Ausgleich für ggf. entstehende Mehraufwände bei der Erprobung einer DigiFlexReha?

Die Rentenversicherungsträger sind angehalten, sich bei der Vergütung von DigiFlexReha an der Höhe der Vergütung für einen herkömmliche medizinische Rehabilitation zu orientieren. Die Abbildung von ggf. entstehendem Mehraufwand ggü. einer herkömmlichen medizinischen Rehabilitation erfolgt in Abstimmung mit dem federführenden Träger.

Daneben haben Rehabilitationseinrichtungen und Forschende die Möglichkeit, für die wissenschaftliche Begleitung von Modellprojekten Fördermittel bei einem der Träger der Rentenversicherung zu beantragen (siehe FAQ 3 b).

b) Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Begleitung und Evaluation von DigiFlexReha-Modellprojekten?

Für die wissenschaftliche Begleitung von Modellprojekten können Rehabilitationseinrichtungen und Forschende bei einem der Träger der Rentenversicherung Fördermittel beantragen ( Link zur Forschungsförderung der DRV). Es besteht seitens der Rentenversicherung keine Verpflichtung zur Förderung. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen und Kontaktadressen der Träger der Rentenversicherung.

4. FAQs zur Qualitätssicherung

a) Wie erfolgt der Ausschluss von Projektfällen aus den Instrumenten der Qualitätssicherung?

Entscheidet sich ein*e Rehabilitand*in für die Teilnahme an einer DigiFlexReha, erfolgt eine Meldung der Rehabilitationseinrichtung an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Seitens des Trägers wird für diese Projektfälle der Ausschluss aus den Ergebnisrückmeldungen zur Reha-Qualitätssicherung durch Verwendung eines speziellen Projekt-Fachabteilungsschlüssels sichergestellt.

b) Wie werden digital erbrachte Leistungen in der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) codiert?

Digital erbrachte Leistungen können in der aktuell geltenden Fassung der KTL (2015) nicht umfassend abgebildet werden, da diese „ausschließlich therapeutische Leistungen mit einer Therapeut-Patienten-Interaktion“ erfassen. Eine gesonderte Kennzeichnung als digitale Leistungserbringung ist aktuell ebenfalls nicht möglich.

Die KTL werden aktuell überarbeitet ( Link zur Therapeutischen Versorgung (KTL)) Mit Neufassung der KTL wird es die Möglichkeit geben, digital erbrachte Leistungen zu dokumentieren.

Bis dahin sind diejenigen digital erbrachten Leistungen, bei denen Rehabilitand*in und Therapeut*in synchron (gleichzeitig) interagieren, wie analog erbrachte Leistungen – ohne besondere Kennzeichnung – in den KTL zu kodieren. Die vollständige Dokumentation aller (synchron und asynchron) digital erbrachten Leistungen erfolgt in den Therapieplänen der Rehabilitationseinrichtung sowie dem offenen Teil des Entlassungsberichtes.

Orientierungshilfe

DigiFlexReha-Konzepte

Für die Umsetzung von DigiFlexReha in Modellprojekten ist bei dem federführenden Rentenversicherungsträger der medizinischen Rehabilitationseinrichtung ein Konzept einzureichen. Eine Orientierungshilfe für die Erstellung von DigiFlexReha-Konzepten dient als Hilfestellung.

Sie steht hier zum Download zur Verfügung.

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Handlungsempfehlungen

Implementierung digital unterstützter Angebote in der medizinischen Rehabilitation

Im Rahmen des von der Deutschen Rentenversicherung Bund geförderten Forschungsprojektes REHADI haben die Universität Siegen (Leitung: Prof. Dr. Christoph Dockweiler, Lebenswissenschaftliche Fakultät) und die Universität Bielefeld (Leitung: Prof. Dr. Oliver Razum, Fakultät für Gesundheitswissenschaften) gemeinsam die Implementierungsbedingungen sowie die Akzeptanz digital unterstützter Angebote in der medizinischen Rehabilitation untersucht. Die aus den Erhebungen abgeleiteten Handlungsempfehlungen stehen nun allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung und können unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Link zur Handlungsempfehlung

Informationen und Veranstaltungen

Kostenfreie, digitale Fortbildung der DRV zur Digitalisierung in der medizinischen Rehabilitation

90 Minuten online am 12. Juni 2025

 

 

Bei Fragen senden Sie uns gern eine E-Mail an das Team der Reha-Wissenschaften