Quelle:DRV | Hützen
Das Dezernat Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund fördert als Grundsatz- und Querschnittsaufgabe Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Rehabilitation. Wissenschaftliche Exzellenz und Nutzen für die Entwicklung der rehabilitativen Versorgungspraxis sind zentrale Kriterien für eine Förderung.
Förderkriterien
Finanzielle Mittel beantragen
Die Rehabilitationswissenschaften sind eine relativ junge Disziplin der Humanwissenschaften. Ihr Gegenstand sind die grundlegenden und angewandten Aspekte der Rehabilitation. Sie erarbeiten die wissenschaftlichen Grundlagen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Bezogen auf die Rehabilitation der Rentenversicherung stehen die arbeitsbezogenen Auswirkungen von chronischer Krankheit und Behinderung und deren Bewältigung im Mittelpunkt.
Die Deutsche Rentenversicherung fördert Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Rehabilitationswissenschaften. Wissenschaftliche Exzellenz und Nutzen für die Entwicklung der rehabilitativen Versorgungspraxis sind zentrale Kriterien für diese Förderung.
Die Fördermittel können beantragt werden. Neben der Förderung von Projekten im Rahmen von themenspezifischen Förder- oder Forschungsschwerpunkten fördert die Deutsche Rentenversicherung
- einzelne Forschungsprojekte zu Fragestellungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie zu sozialmedizinischen Fragen der Erwerbsminderung und
- Kleinförderungen in Höhe von bis zu 11.000 Euro vorrangig zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Mit Kleinförderungen können bspw. empirische Studien zur Erstellung von Qualifikationsarbeiten oder isolierten Veröffentlichungen unterstützt werden. Für Kleinförderungen gilt ein vereinfachtes Begutachtungsverfahren.
Anträge auf Förderung können beispielsweise von wissenschaftlichen Institutionen und Reha-Einrichtungen gestellt werden. Anträge von Privatpersonen sind nicht förderbar. Die Einreichung einer Projektskizze für eine Projekt- oder Kleinförderung ist jederzeit möglich.
Die Begutachtung von Forschungsvorhaben erfolgt im Hinblick auf inhaltliche Relevanz und methodische Qualität. Gegebenenfalls wird externe Expertise eingeholt. Die Forschungsprojekte werden in der Regel fachlich beraten und begleitet. Beantragte Fördermittel werden nach einem Prüfungs- und Bewilligungsverfahren in Form von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung zur Förderung von Forschung zur Rehabilitation vergeben.
Bitte machen Sie sich auch vertraut mit den Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.
Download-Bereich: Nebenbestimmungen
Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung
RV-NBest-F
sowie die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
ANBest-P
Kontakt
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Förderung von Rehabilitationsforschung durch die Rentenversicherung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
reha-wissenschaften[at]drv-bund.de
oder telefonisch an
Sabine Erbstößer: 030-865 39342
Antragstellung
Zweistufiges Verfahren
Die Beantragung von Zuwendungen in der Reha-Forschung erfolgt im Dezernat Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund in zwei Stufen:
- Reichen Sie bitte zuerst per E-Mail eine Projektskizze (siehe unten Leitfaden für Projektskizzen) ein.
- Wird das Projektvorhaben im Zuge der internen Begutachtung der Skizze als grundsätzlich förderungswürdig bewertet, kann in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung auf Zuwendung erfolgen (siehe unten Leitfaden für Projektanträge). Diesen Antrag senden Sie uns bitte per E-Mail sowie in schriftlicher Form unterschrieben und datiert an:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Abteilung Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin
Dezernat Reha-Wissenschaften/R 4003
10704 Berlin.
Noch ein Hinweis: Diese Leitfäden für Projektskizzen und Anträge auf Forschungsförderung können Sie auch nutzen, wenn Sie ein Forschungsvorhaben bei einem anderen Regional- oder Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung einreichen möchten. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen und Kontaktadressen. Diese finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Rentenversicherungsträger.
Download-Bereich: Leitfäden
Die folgenden Leitfäden dienen als Hilfestellung zur Gestaltung einer beurteilungsfähigen Projektskizze sowie eines ausführlichen Projektantrags. Unterlagen, die den Vorgaben dieser Leitfäden nicht entsprechen, können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
Diese Leitfäden für Projektskizzen und Anträge auf Forschungsförderung können Sie auch nutzen, wenn Sie ein Forschungsvorhaben bei einem anderen Regional- oder Bundesträger der Deutschen Rentenversicherung einreichen möchten. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen und Kontaktadressen. Diese finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Rentenversicherungsträger.
Leitfaden zur Erstellung einer Projektskizze
Leitfaden zur Erstellung eines Projektantrags
In der Projektskizze und dem Projektantrag sollten unter anderem die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte dargestellt werden. Bitte beachten Sie: Ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept wird ggf. vor Beginn der Datenerhebung durch den fördernden Rentenversicherungsträger und ggf. durch die zuständige Aufsichtsbehörde geprüft. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz.
Für die Förderung in Form von Zuwendungen gelten folgende Nebenbestimmungen der Deutschen Rentenversicherung
RV-NBest-F
sowie die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
ANBest-P
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz
Die Beantragung auf Forschungsförderung sollte bereits die Grundzüge der mit dem Forschungsprojekt verbundenen Datenschutzaspekte enthalten. Wird der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt, ist ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept nach Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung notwendig, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Beteiligung einer Einrichtung der Rentenversicherungsträger am Projekt
- Übermittlung von Sozialdaten oder Beschäftigungsdaten durch die DRV
- Einbeziehung von Beschäftigten der Rentenversicherung (Experteninterviews, etc.).
- gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung (Artikel 26 DSGVO) der Forschenden und der Zuwendungsgeberin
Das Datenschutzkonzept muss auch Anlagen wie z. B. Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung enthalten (Vorlagen s.u.).
Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Die Verantwortung für den Umgang mit personenbezogenen Daten während der Durchführung eines Forschungsvorhabens liegt bei den Forschenden, gegebenenfalls zusammen mit weiteren Verantwortlichen. Sie stellen die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten sicher und ergreifen die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen vertraulichen Umgang mit diesen Daten. Grundlage dafür bilden die jeweils gültigen Regelungen der DSGVO und gegebenenfalls landes- sowie bereichsspezifische Vorschriften.
Liegt keine der oben genannten Voraussetzungen vor, ist grundsätzlich die Bestätigung über das Vorliegen und die Einhaltung des Datenschutzkonzepts ausreichend. Die Zuwendungsgeberin behält sich die Einsichtnahme vor.
Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zum Download zur Verfügung:
Vorlage Datenschutzkonzept
Anlage 1 - Teilnehmerinformation
Anlage 2 - Einwilligungserklärung
Anlage 3 - Schweigepflichtentbindung
Genehmigung nach § 75 SGB X
Über das Datenschutzkonzept hinaus ist immer dann, wenn in einem Projekt die Übermittlung von Sozialdaten durch einen oder mehrere Rentenversicherungsträger vorgesehen ist, ein Antrag auf Genehmigung nach § 75 SGB X bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu stellen. Im Fall von DRV Bund-geförderten Projekten ist dies das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Wenn der Antrag auf Forschungsförderung bewilligt wird, ist in Abstimmung mit der DRV Bund ein Genehmigungsantrag auszuarbeiten und beim BAS einzureichen.
Für Anträge an das BAS stehen ausfüllbare Musterformulare zur Verfügung, die für die Anträge gemäß § 75 SGB X verwendet werden müssen. Die Formulare können auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter dem Bereich "Themen" - „Alle Sozialversicherungszweige - Informationstechnik und Datenschutz“ - "Forschungsvorhaben" heruntergeladen werden.
Bundesamt für Soziale Sicherung
Datenschutz bei Projekten ohne DRV-Förderung
Auch wenn ein Forschungsvorhaben nicht durch die Rentenversicherung finanziert wird, muss, um dem Einbezug von Versicherten in Forschungsvorhaben aus fachlicher und datenschutzrechtlicher Sicht zustimmen zu können, eine Vorhabenbeschreibung eingereicht werden. Ein ausgearbeitetes Datenschutzkonzept nach Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung ist notwendig, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Beteiligung einer Einrichtung der Rentenversicherungsträger am Projekt
- Übermittlung von Sozialdaten oder Beschäftigungsdaten durch die DRV
- Einbeziehung von Beschäftigten der Rentenversicherung (Experteninterviews, etc.).
- gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung (Artikel 26 DSGVO) der Forschenden und der Zuwendungsgeberin
Das Datenschutzkonzept muss auch Texte zur Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung enthalten (Vorlagen s.u.).
Über das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung.
Die Verantwortung für den Umgang mit personenbezogenen Daten während der Durchführung eines Forschungsvorhabens liegt bei den Forschenden, gegebenenfalls zusammen mit weiteren Verantwortlichen. Sie stellen die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten sicher und ergreifen die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen vertraulichen Umgang mit diesen Daten. Grundlage dafür bilden die jeweils gültigen Regelungen der DSGVO und gegebenenfalls landes- sowie bereichsspezifische Vorschriften.
Für die Erstellung eines ausführlichen Datenschutzkonzeptes bei Forschungsvorhaben stehen folgende Vorlagen zum Download zur Verfügung:
Vorlage Datenschutzkonzept
Anlage 1 - Teilnehmerinformation
Anlage 2 - Einwilligungserklärung
Anlage 3 - Schweigepflichtentbindung
Innovationsbedarf
Aktuell wichtige Themen
- Zugang zu medizinischen und beruflichen Reha-Leistungen
Forschung zum barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu Rehabilitationsleistungen, unabhängig von sozialen, wirtschaftlichen oder geografischen Unterschieden; vereinfachter Zugang zu Leistungen, z.B. unter Nutzung digitaler Angebote, frühzeitige Intervention, z.B. unter Nutzung von Daten, bedarfsgerechter Zugang für bestimmte Zielgruppen und Settings, Reha-Vorbereitung
- Weiterentwicklung der Teilhabe-Leistungen
Forschung zur Erprobung neuer und innovativer Leistungsformen und Konzepte, auch für Menschen mit besonderen Bedarfen; Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirksamkeit von Leistungen - einschließlich Reha-Nachsorge - und Reha-Prozessen in Hinblick auf relevante Zielkriterien, z.B. Return to Work / Stay at Work
- Stärkung von Kooperation und Vernetzung
Forschung zu den Rahmenbedingungen und der Ausgestaltung von Beratung und Begleitung mit dem Ziel von Leistungen „wie aus einer Hand“; dies betrifft ggf. auch Kooperationen und die Kommunikation mit anderen Rechtskreisen
- Querschnittsthema: Psychische Erkrankung
Forschung zur Optimierung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
Diese Themenbereiche stellen unsere aktuellen Schwerpunkte dar. Es können auch Forschungsanträge zu weiteren, interessanten Themen im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation der Rentenversicherung oder zu Erwerbsminderung eingereicht werden.
Strategiepapier zur Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation
Bitte beachten Sie ebenfalls das Strategiepapier zur Weiterentwicklung von Prävention und Rehabilitation in der Rentenversicherung.
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