Bedeutung des Herrenberg-Urteils

Das Bundessozialgericht befasste sich im Jahr 2022 mit dem Erwerbsstatus einer an einer städtischen Musikschule im Kreis Herrenberg tätigen Musikschullehrerin. Das Urteil für die Musikschullehrerin geht über den Einzelfall hinaus und bedeutet für viele Lehrkräfte, dass sie nicht als selbstständige Honorarkräfte, sondern als abhängig Beschäftigte zu beurteilen sind.

Grund hierfür ist, dass das Bundessozialgericht mit dem Urteil allgemein seine Rechtsprechung zur Statusbeurteilung von Lehrkräften und Dozenten fortentwickelt und eines der Kriterien, mit denen eine abhängige Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit abgegrenzt werden kann, geschärft hat. Dieses Kriterium ist die Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, dessen maßgebende Bedeutung für die Statusbeurteilung zuvor bereits für andere Personenkreise von der Rechtsprechung herausgestellt wurde. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben auf dieses Urteil hin ihre Beurteilungsmaßstäbe zur Statusfeststellung bei Lehrkräften angepasst.

Für eine abhängige Beschäftigung und gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen danach beispielsweise die folgenden Punkte:

  • Festlegung bestimmter Unterrichtszeiten und Unterrichtsräume (einzelvertraglich oder durch Stundenpläne) durch die Bildungseinrichtung,
  • kein Einfluss auf die zeitliche Gestaltung der Lehrtätigkeit,
  • Ausfallhonorar für unverschuldeten Unterrichtsausfall,
  • Verpflichtung zur Vorbereitung und Durchführung gesonderter Schülerveranstaltungen,
  • Verpflichtung zur Teilnahme an Lehrer- und Fachbereichskonferenzen oder ähnlichen Dienst- oder Fachveranstaltungen der Schuleinrichtung.

Die präzisierten Beurteilungsmaßstäbe finden spätestens für Zeiten ab 1. Juli 2023 Anwendung. Die kompletten Beurteilungsmaßstäbe entnehmen Sie dem Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 4. Mai 2023, TOP 1.

In der Broschüre "Auf den Punkt gebracht: Versicherung" erfahren Sie mehr zu den Kriterien und Beurteilungsmaßstäben, die allgemein für oder gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen.

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Die hohe Bedeutung der Thematik und die Reaktionen der betroffenen Verbände und Institutionen haben dazu geführt, dass der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für die betroffenen Institutionen und Personenkreise geschaffen hat.