Deutsche Rentenversicherung

Beitragserstattung

Sie können sich Ihre Beiträge erstatten lassen, wenn Sie bei Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit (das heißt Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren nicht erfüllt und deshalb keinen Rentenanspruch haben. Das gilt auch für Hinterbliebene und hinterbliebene Lebenspartner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt hatte.

In Ausnahmefällen können Sie sich auch die Beiträge erstatten lassen, wenn Sie endgültig aus der Versicherungspflicht ausscheiden. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

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