Hinzuverdienstrechner

Mithilfe des Hinzuverdienstrechners können Sie nach Vorgabe des erwarteten jährlichen Hinzuverdienstes Ihre zustehende monatliche Versichertenrente ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind unverbindlich und können eine individuelle sowie kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen. Dies gilt insbesondere, wenn sie neben Ihren monatlichen Einkünften Einmal- oder Sonderzahlungen erhalten. Darüber hinaus gelten Besonderheiten, wenn Sie Zeiten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich zurückgelegt haben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten

Ab 1. Januar 2023 ist bei vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sind deutlich angehoben worden.

Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Hinterbliebenenrenten.

Entgeltpunkte (EP) des Kalenderjahres mit dem höchsten Wert aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt des Leistungsfalls.

Hinweise

Grundlage für die Ermittlung der für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen ist das Jahr mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung ( = Eintritt des Leistungsfalls).

Dieser Wert wird Ihnen auf Anfrage durch Ihren Rentenversicherungsträger oder mit einer Rentenauskunft wegen Erwerbsminderung mitgeteilt.

Die Rentenauskunft wegen Erwerbsminderung können Sie direkt über das Kundenportal anfordern.

Muster Rentenauskunft wegen Erwerbsminderung mit den Entgeltpunkten für Eingabe in das Feld "Entgeltpunkte" (Datei ist nicht barrierefrei)