Sie haben in Deutschland und in den Niederlanden gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in den Niederlanden Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus den Niederlanden und arbeiten jetzt in Deutschland?
Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in den Niederlanden gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.
Die niederländische Rentenversicherung
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder eine Erwerbstätigkeit in diesem Staat ausüben, sind Sie grundsätzlich in der niederländischen Sozialversicherung pflichtversichert. Die Sozialversicherung wird in den Niederlanden zum einen in den Volksversicherungen und zum anderen in den Arbeitnehmerversicherungen durchgeführt.
Volksversicherung
Als Einwohner der Niederlande sind Sie grundsätzlich in den Volksversicherungen pflichtversichert, sofern Sie keine Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat ausüben. Welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder welche Einkünfte Sie haben, ist dabei unerheblich. Sie sind außerdem in den Volksversicherungen pflichtversichert, wenn Sie zwar nicht in den Niederlanden wohnen, aber dort arbeiten und Lohnsteuer zahlen. Neben den Volksversicherungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung und des Kindergeldes sind Sie im Bereich der Rentenversicherung in zwei Volksversicherungen versicherungspflichtig. Während Sie aus der Volksversicherung nach dem „Allgemeinen Altersgesetz“ (Algemene Ouderdomswet – AOW) bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze eine Altersrente erhalten können, werden aus der Volksversicherung nach dem „Allgemeinen Hinterbliebenengesetz“ (Algemene nabestaandenwet – Anw) im Falle Ihres Todes unter bestimmten Voraussetzungen Hinterbliebenenrenten an Ihre Familienangehörigen gezahlt. Die Volksversicherungen nach dem AOW und dem Anw stellen eine Art Grundversorgung im Alter und im Falle Ihres Todes dar und bilden die Basis für eine ergänzende gesetzliche oder private Vorsorge.
Zur Alters- und zur Hinterbliebenenrentenversicherung müssen Sie jeweils Beiträge in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von dem in den Niederlanden steuerpflichtigen Einkommen zahlen – allerdings nur bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag. Bei Arbeitnehmern und Sozialleistungsempfängern werden die Beiträge zu den Volksversicherungen zusammen mit der Lohnsteuer an das zuständige niederländische Finanzamt abgeführt.
Arbeitnehmerversicherungen
Üben Sie in den Niederlanden eine Beschäftigung aus, sind Sie in den Arbeitnehmerversicherungen für die Bereiche der Arbeitslosen-, Krankengeld- und Rentenversicherung pflichtversichert. Aus der Rentenversicherung für Arbeitnehmer nach dem „Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen“ (Wet Werk en Inkomen naar Arbeidsvermogen – WIA) können Sie im Falle andauernder -*Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Invaliditätsrente erhalten. Das gilt auch, wenn die Erwerbsminderung auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit beruht. Das WIA enthält zum einen eine „Regelung Arbeitswiederaufnahme für teilweise erwerbsgeminderte Personen“ (Regeling Werkhervatting Gedeeltelijk Arbeidsgeschikten – WGA), die die (weitere) Ausübung einer Erwerbstätigkeit fördern soll, und zum anderen eine „Regelung Einkommensversorgung für voll erwerbsgeminderte Personen“ (Regeling Inkomensvoorziening Volledig Arbeidsongeschikten – IVA). Die Beiträge zur Arbeitnehmerversicherung nach dem WIA in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes Ihrer Arbeitseinkünfte trägt Ihr Arbeitgeber. Die Arbeitseinkünfte sind nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag beitragspflichtig. Die Beiträge werden von dem zuständigen niederländischen Finanzamt erhoben und eingezogen.
Ihre Ansprechpartner in Deutschland
Innerhalb der Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten) der Deutschen Rentenversicherung ist in den meisten Fällen Ihr Ansprechpartner:
Deutsche Rentenversicherung Westfalen
48125 Münster
Telefon: 0251 238-0
Telefax: 0251 238-2960
E-Mail: kontakt@drv-westfalen.de
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Ihr Ansprechpartner, wenn der letzte deutsche Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ging.
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240
E-Mail: meinefrage@drv-bund.de
Haben Sie mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt, wenden Sie sich bitte an diesen Träger.
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
44781 Bochum
Telefon: 0234 304-0
Telefax: 0234 304-53050
E-Mail: rentenversicherung@kbs.de
Was können wir für Sie tun?
Wir
- bearbeiten Ihren Antrag auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung,
- leiten Ihren Antrag auf eine niederländische Rente an den für Sie zuständigen niederländischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- bearbeiten Ihren Antrag auf Rehabilitationsleistungen (Leistungen zur Teilhabe), wenn Ihr Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt,
- zahlen Ihre deutsche Rente in die Niederlande, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben,
- teilen Ihnen auf Antrag die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informieren Sie im Rahmen einer Rentenauskunft oder der Renteninformation auch über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.
Für Sie vor Ort
Bei unseren Sprechtagen und bei verschiedenen Messen und Ausstellungen sind wir auch für Sie vor Ort.
Internationale Beratungstage
Ihre Ansprechpartner in den Niederlanden
Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus den Niederlanden haben, kann rechtsverbindlich nur von den niederländischen Rentenversicherungsträgern beurteilt werden.Für weitere Informationen und Auskünfte zur niederländischen Sozialversicherung wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Sociale Verzekeringsbank
Bureau voor Duitse Zaken
Postbus 10505
6500 MB NIJMEGEN
NIEDERLANDE
Telefon: (0031) 24 3431811
Telefax: (0031) 24 3431009
E-Mail: bdz@svb.nl
Unser Tipp: Auf der Internetseite des niederländischen Rentenversicherungsträgers finden Sie auch die aktuellen Beträge und Beitragssätze sowie weitere Informationen – auch in deutscher Sprache.
Sie wohnen in Deutschland? Dann ist Ihr Ansprechpartner
für Alters oder Hinterbliebenenrenten:
Besuchsadresse:
Sociale Verzekeringsbank
Vestiging Zaanstad
Afd. AOW/Anw
Stationsstraat 112
1506 DK ZAANDAM
NIEDERLANDE
Postadresse:
Sociale Verzekeringsbank
Vestiging Zaanstad
Afd. AOW/Anw
Postbus 18600
3501 CR UTRECHT
NIEDERLANDE
für Invaliditätsrenten:
Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen
Bijzondere Zaken
Postbus 2620
6401 MB HEERLEN
NIEDERLANDE
Telefon: (0031) 88 8982001
E-Mail: agheerleninternational@uwv.nl
Internet: www.uwv.nl
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