Sie haben in Deutschland und der Schweiz gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in der Schweiz Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus der Schweiz und arbeiten jetzt in Deutschland?
Für Ihre Rente ist das kein Problem. Die Schweiz ist dem europäischen Sozialversicherungsabkommen beigetreten. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.
Verbindungsstelle Schweiz
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wenn Sie
- in Deutschland wohnen und Ihr letzter außerdeutscher Beitrag an die schweizerische Rentenversicherung entrichtet wurde
und/oder
Was wir tun
Als zuständige Verbindungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland bieten wir Ihnen zahlreiche Dienstleistungen:
- wir bearbeiten Ihren Antrag auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung
- wohnen Sie in Deutschland, leiten wir für Sie beim schweizerischen Versicherungsträger das Rentenverfahren ein
- wohnen Sie in der Schweiz, zahlen wir Ihre Rente dorthin
- in Zusammenarbeit mit den ausländischen Trägern klären wir für Sie Ihre deutschen und ausländischen Versicherungszeiten
- wir übersenden Ihnen auf Wunsch eine persönliche Rentenauskunft
Sie waren in der Schweiz beschäftigt und möchten die dort zurückgelegten Versicherungszeiten klären lassen? Dann füllen Sie bitte den Vordruck E 207 aus und senden Sie ihn zusammen mit Ihrer deutschen Versicherungsnummer an die
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Gartenstraße 105
76122 Karlsruhe
Zusätzliche Informationen haben wir auch in der folgenden Broschüre für Sie zusammengetragen. Diese Angaben sind allerdings unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für nähere Informationen und rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den ausländischen Versicherungsträger.
Fragen zum schweizerischen Rentenrecht
Als deutsche Verbindungsstelle für die Schweiz geben wir Ihnen gerne auch allgemeine Auskünfte zum schweizerischen Rentenrecht. Verbindliche Auskünfte und spezielle Informationen erhalten Sie beim zuständigen schweizerischen Versicherungsträger:
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
CH-1211 Genf 2
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
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