Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentnerinnen und Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Wenn ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus.
Aktuell geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland vom Grundrentenzuschlag profitieren werden. Der Versand der ersten Rentenbescheide hat begonnen und erfolgt schrittweise zunächst an sogenannte Neurentnerinnen und Neurentner.
In der Broschüre "Grundrente: Zuschlag zur Rente" beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Grundrentenzuschlag. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um den Grundrentenzuschlag - zuzüglich zu ihrer Rente - zu erhalten und wie dieser Zuschlag berechnet wird. Die Broschüre steht Ihnen direkt unter diesem Artikel zur Verfügung.