Deutsche Rentenversicherung

Sozial abgesichert bei Freiwilligendiensten und freiwilligem Wehrdienst

Datum: 13.08.2021

Wer ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leistet oder sich im Bundesfreiwilligendienst engagiert, ist in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Der Arbeitgeber zahlt hierbei die kompletten Beiträge. Die Höhe der Beiträge hängt ab vom gezahlten Taschengeld.

Aktuell liegt es bei maximal 426 Euro im Monat und entspricht damit den sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Ren­tenversicherung von derzeit 7.100 Euro pro Monat. Neben dem Taschengeld werden auch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.

Auch beim freiwilligen Wehrdienst werden Pflichtbeiträge im Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Beiträge übernimmt der Staat. Sie errechnen sich aus einem fiktiven Verdienst, der 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße beträgt. In Westdeutschland werden Beiträge aus einem monatlichen Verdienst von  2.632 Euro und im Osten aus 2.492 Euro gezahlt.

Aus diesen Gründen wirkt sich das Engagement positiv auf das Rentenkonto aus – zum Beispiel, wenn es um die Erfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Beitragsjahren geht.

Die kostenlosen Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“ der Deutschen Rentenversicherung informieren umfassend zu diesen Themen und stehen unterhalb dieses Artikels zur Verfügung.

Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.

Bei weiteren Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800.