Deutsche Rentenversicherung

Ehe kaputt? Versorgungsausgleich!

Datum: 11.10.2021

Beim „Versorgungsausgleich“ werden die Renten- und Versorgungsansprüche aus der Ehezeit zwischen beiden Partnern gleichmäßig aufgeteilt: Jeder bekommt die Hälfte des anderen. Geteilt werden etwa Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem Beamtenverhältnis sowie aus Betriebsrenten, Riester-Renten oder privaten Versicherungsverträgen.

In vielen Fällen wird durch den Versorgungsausgleich bei einem Partner eine eigene Versorgung gebildet oder die bestehende erhöht. Haben sich Paare zum Beispiel geeinigt, dass ein Elternteil während der Ehe in Teilzeit arbeitet, um die Kinder zu erziehen, sollen ihm daraus keine Nachteile für die Rente entstehen. Die Regelungen zum Versorgungsausgleich gelten auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die seit dem 1. Januar 2005 begründet wurden.

Informationen zum Versorgungsausgleich gibt es am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 oder in der kostenlosen Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“. Die Broschüre kann direkt unter diesem Artikel heruntergeladen oder bestellt werden.

Ausführliche Informationen rund um die Themen Rente, Reha und Prävention erhalten Sie im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert.