Deutsche Rentenversicherung

Für das Alter vorsorgen: Worauf Selbstständige achten sollten

Datum: 12.01.2022

Heute schon an morgen denken. Sprich, finanziell fürs Alter vorsorgen. Das ist für alle wichtig - ganz besonders aber für Selbstständige. Denn viele von ihnen sind nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das heißt: Sie müssen ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Und selbst wenn Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sollten sie zusätzlich privat vorsorgen.

Einige Berufsgruppen müssen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen

Manche Selbstständige sind dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. "Dazu zählen etwa Handwerker, Künstler, Publizisten, Physiotherapeuten, Pflegekräfte oder freiberufliche Lehrer", so Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge. Welche Berufsgruppen versicherungspflichtig sind, regelt das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Paragraph 2).

Wer als Selbstständiger pflichtversichert ist, zahlt meist 18,6 Prozent des Einkommens in die Rentenversicherung ein. "Klar muss aber jedem sein, dass der Betrag eines Tages eine vergleichsweise niedrige Rente ergibt", so Morgenstern. Daher sollten auch pflichtversicherte Selbstständige noch anderweitig finanziell fürs Alter vorsorgen.

Wer als Freiberuflerin oder Freiberufler in sogenannten Kammerberufen arbeiten, ist dort pflichtversichert - und zahlt einkommenabhängige Pflichtbeiträge. "Dazu zählen etwa Ärzte, Anwälte, Apotheker und Architekten", sagt Morgenstern.

Freiwillig Versicherte können Beitragshöhe mitbestimmen

Das Gros der Selbstständigen muss sich indes freiwillig versichern. Auch sie können in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen - auf freiwilliger Basis.

Was dafür spricht, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund: "Neben einer Absicherung fürs Alter ist immer auch ein Hinterbliebenenschutz für Ehepartner, eingetragene
Lebenspartner und Waisen enthalten." Die Höhe der freiwilligen Beiträge können Versicherte festlegen - der Mindestbeitrag liegt bei 83,70 Euro pro Monat, der Höchstbeitrag bei rund 1320 Euro pro Monat. "Freiwillige Beiträge können Versicherte monatlich oder auch einmal jährlich zahlen", erklärt von der Heide.

Was für Pflichtversicherte Selbstständige gilt

Innerhalb von fünf Jahren können Selbstständige nach ihrer Existenzgründung die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung beantragen. Einer der Vorteile: Pflichtversicherte Selbstständige sichern sich Ansprüche auf eine Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente.

Die Pflichtbeiträge können Selbstständige entweder als Regelbeitrag oder entsprechend des tatsächlichen Einkommens zahlen. Der Regelbeitrag beträgt im Westen rund 612 Euro pro Monat sowie im Osten seit Anfang 2022 rund 586 Euro. Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den drei folgenden Kalenderjahren ist es auch möglich den halben Regelbeitrag zu zahlen.

In jedem Fall gilt bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Es fallen keine zusätzlichen Kosten oder eine Gesundheitsprüfung an. "Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt bei Zahlung einer Rente auch Teile der Krankenversicherung bis zu 50 Prozent eines Beitrags", sagt von der Heide.

Alternativen und zusätzliche Absicherungsoptionen für das Alter

Zusätzlich zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung haben Selbstständige noch mehr Möglichkeiten privat vorzusorgen. Sie können zum Beispiel einen Rürup-Vertrag abschließen, den es in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung gibt.

Wie hoch die Rente eines Tages ausfällt, hängt unter anderem von den eingezahlten Beiträgen sowie den genauen Vertragsbedingungen ab. Die Höhe der Beitragszahlung sei flexibel. "Die Beiträge können Versicherte meist jederzeit dem eigenen Bedarf oder der Leistungsfähigkeit anpassen", so von der Heide.

Allerdings: "Bei einer Rürup-Rente ist meist nur eine Altersabsicherung enthalten", erklärt von der Heide. Die Bausteine Hinterbliebenenschutz und Erwerbsminderung können Versicherte bei Bedarf zwar hinzunehmen - dadurch entstehen aber meist zusätzliche Kosten. Was sich auf die Rendite auswirken kann.

Es lohnt sich also, wenn Selbstständige sich bei ihrer Altersvorsorge sowie der Absicherung für Erwerbsminderung unabhängig beraten lassen - möglich ist dies etwa bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei einer örtlichen Verbraucherzentrale.

Altersvorsorge und Steuern - Was es dabei zu beachten?

Wer für das Alter vorsorgt, kann die Aufwendungen gegenüber dem Fiskus als Sonderausgaben geltend machen - das gilt für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Rürup-Rente.

Laut Bund der Steuerzahler liegt der Höchstbetrag für Sonderausgaben 2022 bei 25 639 Euro. Davon können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Jahr 2022 maximal 94 Prozent absetzen. So können Alleinstehende maximal 24 101 Euro steuerlich geltend machen. Für Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartner sind es bis zu 48 202 Euro.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dies also verändert: Im Jahr 2021 waren nur bis zu 92 Prozent steuerfrei. Allerdings lag der Höchstbetrag 2021 bei rund 23 724 Euro, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Im Gegenzug dazu sind die ausgezahlten Renten steuerpflichtig. Sowohl bei der gesetzlichen Rente als auch bei der Rürup-Rente richtet sich der Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns, so von der Heide. Wer etwa seine Rente erstmals 2021 ausgezahlt bekommt, muss wissen, dass 81 Prozent der Rente steuerpflichtig sind. Dieser Anteil steigt jährlich. Derzeitigen Regelungen zufolge soll bei einem Rentenbeginn in 2040 die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig sein.

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