Deutsche Rentenversicherung

Beiträge nachzahlen, Rentenansprüche sichern

Datum: 26.01.2022

Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren bzw. 60 Monaten für eine Altersrente noch nicht erfüllen, können fehlende Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen. Damit sichern sie sich einen Rentenanspruch.

Diese Möglichkeit besteht für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und mindestens einen Monat Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen haben.

Für wen die Nachzahlung in Frage kommt und welche Leistungen sich daraus ergeben, erläutert die Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann direkt unter diesem Beitrag heruntergeladen werden.

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