Das Statusfeststellungsverfahren soll Auftragnehmern und Auftraggebern in Zweifelsfällen Rechtssicherheit darüber verschaffen, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung besteht. Dafür ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als bundesweite Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen zuständig.
Das Statusfeststellungsverfahren wird durch die folgenden Instrumente weiterentwickelt:
- Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher.
- Künftig wird nicht mehr die Versicherungspflicht aufgrund abhängiger Beschäftigung, sondern nur noch der Erwerbsstatus festgestellt. So werden die Beteiligten und die Clearingstelle von bürokratischem Aufwand entlastet und das Verfahren wird vereinfacht und beschleunigt.
- Es wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Auftragsverhältnisse ermöglicht. Vor allem Auftraggeber gleicher Auftragsverhältnisse müssen nunmehr nicht mehr für alle Auftragnehmer separate Statusfeststellungsverfahren beantragen.
- Zukünftig können auch Dreieckskonstellationen geprüft werden. Wenn ein Dritter beteiligt ist, kann damit in einem Verfahren geklärt werden, wer der Arbeitgeber ist.
- Im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung möglich.
Die Neuregelungen treten zum 1. April 2022 in Kraft und gelten im Wesentlichen zunächst zeitlich begrenzt bis zum 30. Juni 2027. Vor Ablauf der Befristung erfolgt eine Prüfung, ob die Neuerungen dauerhaft gelten sollen. Hierzu legt die Deutsche Rentenversicherung Bund bis zum 31. Dezember 2025 einen Erfahrungsbericht vor.