Selbständige Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe müssen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Nach 18 Jahren Beitragszahlung können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung sollte gut überlegt sein, da Selbständige dann auch auf das umfangreiche Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten.
Dieses umfasst bei längerer Beitragszahlung neben der regulären Altersrente die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Während einer Rehabilitation mit der Rentenversicherung besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung werden ebenfalls durch Pflichtbeiträge erfüllt.
Auch die Zugangsvoraussetzung für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Rente) wird erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das nicht nur für den Versicherten, sondern sogar für die Ehepartnerin oder den Ehepartner.
Mehr Informationen gibt es auf www.drv-einlebenlang.de und in der kostenfreien Broschüre „Selbständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“. Diese können Sie am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 oder hier im Internet bestellen.