Steht ein Umzug an, möchten nicht nur Freunde und Bekannte die neue Adresse wissen. Rentnerinnen und Rentner, die ihren Wohnsitz verlegen, müssen auch ihren Rentenversicherungsträger darüber informieren, unabhängig davon, ob sie innerhalb Deutschlands umziehen oder auswandern.
Eine gültige Adresse ist nötig, damit der Renten Service die Rente auszahlen kann. Wird nach einem Umzug die neue Anschrift nicht mitgeteilt und kann sie zum Beispiel nach einem Rücklauf der jährlich versandten Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service die weitere Zahlung der Rente, um Überzahlungen zu vermeiden. Sobald die neue Adresse übermittelt wurde, wird die Rente umgehend wieder ausgezahlt.
Überwiesen werden die Rentenzahlungen durch die Deutsche Post AG. Deshalb melden Rentenempfänger Änderungen direkt dem Renten Service der Deutschen Post. Am einfachsten geht dass online unter www.rentenservice.com oder mit entsprechenden Vordrucken in jeder deutschen Postfiliale. Der Renten Service leitet diese Daten dann automatisch an die Rentenversicherung weiter.