Die Ausgestaltung der Alterssicherung von Selbständigen ist ein politisch aktuelles Thema. Was nur Wenigen bekannt ist: Es gibt viele selbständige Tätigkeiten, bei denen der Selbständige bereits heute
Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss! Hierzu können z. B. selbständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Physiotherapeuten, Masseure, Logopäden, Hebammen, Künstler und Publizisten, Handwerksmeister sowie Selbständige mit nur einem Auftraggeber zählen.
Bestehen Zweifel, ob die selbständige Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist, steht die Deutsche Rentenversicherung gerne für eine Beratung zur Verfügung. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs können auch die verschiedenen Gestaltungsoptionen hinsichtlich der Beitragszahlung und die Absicherungsmöglichkeiten von Selbständigen, die nicht versicherungspflichtig sind, aufgezeigt werden.