Aktuell wird in Veröffentlichungen fälschlicherweise behauptet, dass die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung beziehen, um zehn Prozent binnen eines Jahres ansteige. Dies trifft nicht zu. Zum einen werden in der Darstellung oftmals Personen im Rentenalter und Personen, die Altersrente beziehen, auf unzulässige Weise miteinander vermischt. Zum anderen werden häufig die Gründe für einen Anstieg der Zahl der Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger unterschlagen.
Behauptung: Zahl der Rentnerinnen und Rentner in Grundsicherung steigt pro Jahr um zehn Prozent
Bewertung: Falsch.
Fakten: Zutreffend ist, dass Ende 2022 insgesamt rund 658.000 Menschen jenseits der Regelaltersgrenze Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen haben. Im Jahr zuvor lag die Zahl noch bei 589.000. Ursache des Anstieges sind vor allem ältere geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die diese Leistung seit dem 1. Juni 2022 erhalten können. Unzutreffend ist, dass alle diese Personen neben der Grundsicherung auch Rente beziehen. Es handelt sich zwar um Personen im Rentenalter, aber eben nur zum Teil um Rentnerinnen oder Rentner.
Zutreffend ist vielmehr, dass Ende 2022 von den Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung im Alter rund 454.000 Menschen zugleich Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben, also Rentnerin oder Rentner sind (Ende 2021 rund 433.000, Ende 2020 rund 414.000). Bei insgesamt rund 16,3 Millionen Bezieherinnen und Beziehern einer Altersrente (Ende 2020/2021 rund 16,2 Millionen) entspricht dies einer Grundsicherungsquote von rund 2,8 Prozent (Ende 2020/2021 rund 2,6 / 2,7 Prozent). Der Zuwachs ist hauptsächlich auf die Auswirkungen der Freibetragsregelung im Zusammenhang mit dem "Grundrentengesetz" zurückzuführen: Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten gegenüber den Fürsorgestellen nachweisen, können seit Januar 2021 einen (zusätzlichen) Freibetrag bei der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung im Alter geltend machen. Damit bleibt ein bestimmter Betrag der Rente bei der Grundsicherung anrechnungsfrei (2021 = bis zu 223 Euro, 2022 = bis zu 224,50 Euro, 2023 = bis zu 251 Euro). Wer also mit seinem Einkommen bisher knapp über einem Grundsicherungsanspruch lag, kann durch den neuen Freibetrag anspruchsberechtigt werden. Damit erklärt sich die Zunahme der Zahlen.
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