Quelle:DRV
Die Grundsicherung ist nicht die bekannte Sozialhilfe. Sie ist eine eigenständige Leistung. Wer sie beantragt, braucht nicht zu befürchten, dass der Staat sich das gezahlte Geld von den Angehörigen zurückholt. Wann Sie die Grundsicherung in Anspruch nehmen können und wie sich deren Höhe errechnet, können Sie in dieser Broschüre nachlesen.