Deutsche Rentenversicherung

Koalitionseinigung zum Bundeshaushalt 2024

Rentenpräsidentin Gundula Roßbach warnt vor Vertrauensverlust

Datum: 14.12.2023

Laut Einigung der Regierungskoalition zum Bundeshaushalt 2024 soll der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung um weitere 600 Millionen Euro reduziert werden. Hierzu erklärt Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund:

„Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat hohe Priorität. Doch darf sie nicht zu Lasten der Rentenversicherung gehen. Mit der Verlässlichkeit von Zusagen steht und fällt das Vertrauen in die gesetzliche Rente“, sagt Roßbach. „Mit der Entscheidung entsteht kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts. Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem höhere Beiträge gezahlt werden als erforderlich. Die Beitragszahler haben so einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen. Der Bund hingegen steht erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil. Vielmehr bedient er sich bei der Rentenversicherung. Das ist keine verlässliche Finanzierung.“

Zur Erläuterung:

Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, die Rentenzahlungen für aktuell rund 21,5 Mio. Rentnerinnen und Rentner sicher zu stellen. Kürzt der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann wird die Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten Jahren schneller abgebaut, um die Rentenzahlungen zu finanzieren. Diese dient der Sicherung der Rentenzahlungen bei Einnahmeschwankungen. Um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen, muss der Beitragssatz zur Rentenversicherung früher als bislang vorgesehen angehoben werden. Das bedeutet eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie bezahlen die Beiträge.

Bereits vergangenes Jahr hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Zudem sieht der Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz vor, dass der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden soll. Mit der nun angekündigten Kürzung um weitere 600 Millionen Euro summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag auf mindestens 5 Milliarden Euro.