Deutsche Rentenversicherung

Kabinettsbeschluss zum Bundes­haushalt 2024

Deutsche Rentenversicherung Bund: Bruch von Finanzierungszusagen führt zu Vertrauensverlust

Datum: 09.01.2024

Die Bundesregierung hat am 8. Januar mehrere Maßnahmen aus dem Sparpaket zum Haushalt 2024 auf den Weg gebracht – darunter auch die Reduzierung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung um weitere 600 Millionen Euro. Das Kabinett beschloss eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen nun in den Bundestag einbringen können. Hierzu erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund:

Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat hohe Priorität. Doch darf sie nicht zu Lasten der Rentenversicherung gehen. Mit der Verlässlichkeit von Zusagen steht und fällt das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Mit der Entscheidung entsteht auch kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts. Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem höhere Beiträge gezahlt werden als erforderlich. Die Beitragszahler haben so einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen. Der Bund hingegen steht erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil. Vielmehr bedient er sich bei der Rentenversicherung. Das ist keine verlässliche Finanzierung.

Zur Erläuterung:

Die Deutsche Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, die Rentenzahlungen für aktuell rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sicher zu stellen. Kürzt der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann wird die Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten Jahren schneller abgebaut, um die Rentenzahlungen zu finanzieren. Diese dient der Sicherung der Rentenzahlungen bei Einnahmeschwankungen. Um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen, muss der Beitragssatz zur Rentenversicherung nach derzeitigem Stand im Jahr 2028 stärker als bislang vorgesehen angehoben werden. Das bedeutet eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie bezahlen die Beiträge.

Bereits 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Zudem sieht der Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz vor, dass der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden soll. Mit der nun auf den Weg gebrachten Kürzung um weitere 600 Millionen Euro summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag auf mehr als 6,8 Milliarden Euro.

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