Deutsche Rentenversicherung

Überprüfung des Grundrentenzuschlags

Datum: 07.02.2024

Aktuell erreichen die Deutsche Rentenversicherung viele Anfragen, warum die Rentenhöhe ab Januar gestiegen bzw. gesunken ist. Der Hintergrund ist meist, dass die Höhe des Grundrentenzuschlags (Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung) neu festgesetzt wurde. Betroffene haben hierüber einen Bescheid erhalten.

Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet, wenn es gewisse Freibeträge überschreitet. Diese Freibeträge wurden zum 1. Januar entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung erhöht. Gleichzeitig wurde auch das Einkommen überprüft. Hierfür meldet das Finanzamt der Rentenversicherung im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Sollte dieses noch nicht bekannt sein, wird das Einkommen des vorvorletzten Jahres gemeldet. Bezogen auf die Abfrage im Herbst 2023 hat das Finanzamt regelmäßig die Einkommensdaten für das Jahr 2021 gemeldet. Auf den Grundrentenzuschlag ab 01.01.2024 wird dann das Einkommen aus dem Jahr 2021 angerechnet.

Weitere Informationen zum Grundrentenzuschlag finden Sie auf unserer Themenseite.