Deutsche Rentenversicherung

Rentenminderung ausgleichen

Datum: 25.04.2024

Wer seine Altersrente bereits vor Erreichen der regulären Altersgrenze beziehen möchte, muss in der Regel eine Rentenminderung in Kauf nehmen: Für jeden Monat, den Versicherte früher in Rente gehen, erhalten sie einen Abschlag von 0,3 Prozent. Für einen um ein Jahr vorgezogenen Rentenbeginn sind das 3,6 Prozent. Mit gesonderten Beitragszahlungen kann diese Rentenminderung aber ausgeglichen werden.

Wer mindestens 50 Jahre alt ist und die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente erfüllen kann, hat die Möglichkeit seine Abschläge bei der Altersrente vorab auszugleichen. Auf Antrag erstellt die Rentenversicherung eine Auskunft über die Höhe der maximal möglichen Sonderzahlung. Die Berechnung ist an die geltenden Rechengrößen der Rentenversicherung gekoppelt.

Wer über eine Sonderzahlung nachdenkt, sollte sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen.