Deutsche Rentenversicherung

Datenschutz: Wann die Renten­versicherung Gerichtsvollziehern Auskunft geben muss

Datum: 21.10.2024

Informationen über Versicherte und Rentner werden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter Wahrung strengster Datenschutzrichtlinien gespeichert. Dennoch ist sie verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Daten an Gerichtsvollzieher herauszugeben.

Gerichtsvollzieher dürfen die Anschrift, den Aufenthaltsort und den aktuellen Arbeitgeber mitgeteilt bekommen. Sie müssen jedoch im Vorfeld selbst die Initiative ergreifen, um Anschrift oder Aufenthaltsort bei der Meldebehörde zu ermitteln. Darüber hinaus müssen sie vom Schuldner eine Vermögensauskunft anfordern. Nur wenn diese nicht zurückgeschickt wird oder der Inhalt darauf schließen lässt, dass der Schuldner die Forderung nicht vollständig zahlen kann, ist die Anfrage zugelassen. 

  • Fragen zum Datenschutz können dem Datenschutzbeauftragten der Deutschen Rentenversicherung Bund per E-Mail an datenschutz@drv-bund.de gesendet werden.
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