Deutsche Rentenversicherung

Duales Studium: Studierende sind pflichtversichert

Datum: 22.10.2024

Bei dualen Studiengängen wechseln Lern- und Praxisphasen ab: Neben theoretischen Phasen an der Hochschule oder Berufsakademie arbeiten die Studierenden in praktischen Phasen im Betrieb oder dem Unternehmen, mit dem sie einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag geschlossen haben.

Im Gegensatz zu anderen Studiengängen sind Studierende eines dualen Studiums in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Ob sie während des Studiums ein Arbeitsentgelt beziehen oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Verdienen sie weniger als 325 Euro im Monat, müssen sie selbst keine Beiträge zahlen. Diese übernimmt der Arbeitgeber komplett. Erst wenn das Gehalt diese Grenze überschreitet, teilen sich Studierende und Arbeitgeber die Beiträge.

Wichtig zu wissen: Bekommen sie kein Gehalt, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven Mindesteinkommen (2024 = 35,35 Euro monatlich) berechnet, die ebenfalls vom Arbeitgeber allein gezahlt werden.

Auf dem Jugendportal www.rentenblicker.de und im Flyer „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“ gibt es alle Informationen zu diesem Thema. Den Flyer können Sie unter diesem Artikel herunterladen oder bestellen.