Chronische Erkrankungen oder Behinderungen können die Erwerbstätigkeit gefährden. Neue Perspektiven kann eine berufliche Reha mit der gesetzlichen Rentenversicherung eröffnen. Ziel der „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) ist es, Menschen auch unter erschwerten Bedingungen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, damit sie nicht vorzeitig in den Rentenbezug ausscheiden.
Ob Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Förderung einer selbständigen Tätigkeit oder einen Kostenzuschuss für den Kauf eines behinderungsgerechten Kraftfahrzeugs: Die Rentenversicherung verfügt über ein vielfältiges Hilfsangebot. Dieses umfasst auch geeignete Arbeitsplatzausstattungen, die Übernahme von Umzugskosten oder eine Arbeitsassistenz ebenso wie Berufsvorbereitungskurse.
Arbeitgeber können ebenfalls Leistungen erhalten: So wird mit einem Eingliederungszuschuss für eine bestimmte Zeit ein Teil des Gehalts des Versicherten erstattet.
Einen umfassenden Überblick bieten die kostenfreien Broschüren „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job". Sie können unterhalb dieser Meldung heruntergeladen werden.