Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich am besten vorher mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Bevor Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag bei ihrem Arbeitgeber unterschreiben, sollten sie sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn mit dem im Vertrag vereinbarten Ende der Altersteilzeit überein-stimmt.
In den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Berater, ob die Arbeitnehmer die Voraussetzungen, zu denen bei Altersrenten neben einem bestimmten Lebensalter auch eine gewisse Anzahl an Versiche-rungsjahren gehört, erfüllen. Sollten diese Bedingungen im Anschluss an die Al-tersteilzeit nicht erfüllt sein, drohen unerwartete Schwierigkeiten, weil noch keine Rente ausgezahlt werden kann.
Auf Wunsch können in der Beratungsstelle sogar Probeberechnungen über die im Anschluss an die Altersteilzeit zu erwartende Rentenhöhe erstellt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Broschüren und weiterführenden Themenseiten. Bleiben Fragen offen, können Sie diese gern über unser Kontaktformular an uns senden.