Auslandszeiten speichern und Rente erhöhen

Im Ausland gearbeitet? Beschäftigungszeiten im Ausland können Ihre Rente erhöhen. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Datum: 08.07.2026

Viele Versicherte haben nicht nur in Deutschland, sondern in verschiedenen Ländern gearbeitet und dort Rentenansprüche erworben. Die im Ausland zurückgelegten (Beschäftigungs-)Zeiten können die deutsche Rente steigern über das EU-Recht, Sozialversicherungsabkommen oder bei Vertriebenen und Spätaussiedlern über das sogenannte Fremdrentengesetz.


Damit die Berücksichtigung der Auslandszeiten geprüft werden kann, müssen diese im Rahmen eines Antrags auf Kontenklärung geltend gemacht werden. Dieser Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da die Ermittlung über Ländergrenzen hinweg häufig lange dauert. Wer im Ausland beschäftigt ist, sollte bedenken: Eine frühzeitige Speicherung der Auslandszeiten führt später zu einer kurzen Bearbeitungsdauer des Rentenantrages und somit zu einer nahtlos beginnenden Rentenzahlung.

Welche Zeiten der Rentenversicherung automatisch gemeldet werden und wie Sie ihr Versicherungskonto vervollständigen können, erfahren Sie in der Broschüre unten.