Bergleute sind in ihrem Beruf unter Tage besonderen Belastungen und Risiken ausgesetzt. Aus diesem Grund gibt es für sie in der gesetzlichen Rentenversicherung Sonderregelungen. Hierzu zählen unter anderem die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, die Rente für Bergleute und die Knappschaftsausgleichsleistung.
Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhalten Bergleute, die das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllen. Für vor 1964 Geborene liegt die Altersgrenze etwas niedriger.
Bergarbeiter, die wegen Krankheit oder Behinderung die bisherige knappschaftliche Beschäftigung und eine andere wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können eine Rente für Bergleute ab dem 50. Lebensjahr erhalten.
Alle Infos gibt es in der kostenlosen Broschüre „Bergleute und ihre Rente: So sind Sie gesichert“. Sie steht unter dieser Meldung zum kostenlosen Download zur Verfügung.