Deutsche Rentenversicherung

Schadensersatzansprüche geltend machen

Datum: 04.06.2025

Versicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalls geworden sind, können daraus resultierende Nachteile bei ihren Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.

Nachteile können entstehen, wenn Versicherte wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um eventuelle Verluste bei den Rentenansprüchen wieder auszugleichen.

Weitere Informationen gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 und hier im Internet