Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und einen Angehörigen pflegen, können mit einer Teilrente ihre Rente erhöhen. Beim Bezug einer Vollrente zahlt die Pflegekasse nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. In einem solchen Fall ist es deshalb von Vorteil, eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent zu beziehen. Dann zahlt die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen diese Beiträge dann die Rente im Rahmen der Rentenanpassung. Es lohnt sich deshalb, auf den geringen Anteil von 0,01 Prozent der Rente zu verzichten.
Die Deutsche Rentenversicherung rät aber, sich vorab über mögliche Auswirkungen auf eine vorhandene betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber oder der Versorgungseinrichtung zu informieren. Nach Ende der Pflegetätigkeit kann die Vollrente wieder beantragt werden.
Alle Infos zu Teilrente und Pflege bietet die kostenlose Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“. Sie steht unter diesem Artikel zum Download bereit. Rat gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon der Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.