Deutsche Rentenversicherung

Faktencheck „Was ist dran an der Quellensteuer auf Renten?“

Datum: 26.06.2025

In verschiedenen Medien wird aktuell über die angeblich kurz bevorstehende Einführung einer Quellensteuer auf Renten berichtet. Dies würde bedeuten, dass die Deutsche Rentenversicherung direkt vor der Auszahlung der Renten Steuern abzieht und an die Finanzämter überweist. Was ist dran an dieser Information? Die Deutsche Rentenversicherung macht den Faktencheck:

Was ist eine Quellensteuer?

Die Quellensteuer wird direkt an der Quelle einbehalten. Bei Arbeitnehmern ist das beispielsweise die „Lohnsteuer“, die direkt vom Gehalt durch den Arbeitgeber einbehalten wird.

Entsprechend würde bei Rentnerinnen und Rentnern eine Quellensteuer durch die gesetzliche Rentenversicherung direkt von der (Brutto)-Rente einbehalten werden.

Kommt die Quellensteuer für Rentnerinnen und Rentner?

Nein! Meldungen, die das behaupten, sind falsch! Es gibt zurzeit weder ein Gesetz zur Einführung einer Quellensteuer auf Renten noch einen Gesetzentwurf und auch keine konkreten Pläne diese Idee umzusetzen.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird davon gesprochen, die „Steuerbürokratie“ zu reduzieren (Seite 48; Randziffern 1522 - 1528). Danach will die neue Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner so weit als möglich von Erklärungspflichten entlasten.

Mit welchen Mitteln und Methoden das geschehen soll, ist aber noch völlig offen.

Wie werden Renten besteuert?

Rentnerinnen und Rentner sind grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, um ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Das Finanzamt prüft, ob aufgrund des Einkommens Steuern zu zahlen sind. Für die gesetzlichen Rente wird dabei ein individueller Rentenfreibetrag berücksichtigt. Wie dieser sich berechnet und alle weiteren Informationen zu diesem Thema, können in der kostenlosen Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ nachgelesen werden.