Ein stabiles Rentenniveau und Mütterrente III finanziert durch den Bund: Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte Rentenpaket 2025 auf den Weg gebracht, damit es bis zum Jahresende vom Bundestag beschlossen werden kann.
Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen. Das sogenannte Rentenpaket 2025 sieht zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages mit Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung vor: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031 und die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder.
Die Bundesregierung gibt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein klares Bekenntnis zur Deutschen Rentenversicherung als erste Säule der Alterssicherung.
Stärkung der Nachhaltigkeitsrücklage
Mit dieser Maßnahme wird eine langjährige Forderung der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung umgesetzt. Die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der unterjährigen Liquidität der Rentenversicherung. Sie ist zur Absicherung von Liquiditätsschwankungen dringend erforderlich.
Stabilisierung des Rentenniveaus und höhere Rentenanpassungen
Die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 ist die unmittelbare Verknüpfung der Rente an die Nettoeinkommensentwicklung. Dadurch bleibt der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel bis 2031 ausgesetzt, was zu höheren Rentenanpassungen führen wird. Nach dem Entwurf sollen die Mehrkosten der Rentenversicherung vom Bund erstattet werden.
Ausweitung der Mütterrente (Mütterrente III)
Die geplante Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre bedeutet für berechtigte Mütter und Väter eine zusätzliche Rente von bis zu 20 Euro im Monat. Die Kosten von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr sollen, wie von der Deutschen Rentenversicherung gefordert, als nicht beitragsgedeckte Leistung aus Steuermitteln finanziert werden.
Bei der Finanzierung der Leistungen für Kinderziehungszeiten handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn den Mehrausgaben der Rentenversicherung stehen keine entsprechende Beitragsleistungen gegenüber. Daher hat die Rentenversicherung gefordert, die Aufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren.
Die sog. Mütterrente III soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Mit der Entscheidung, die Umsetzung mit der Option für eine spätere, technische Umsetzung zu Beginn des Jahres 2028 und einer rückwirkenden Auszahlung zu versehen, erkennt das Bundeskabinett an, dass die technische Umsetzung komplex ist und bei der Rentenversicherung eines zeitlichen Vorlaufs bedarf.