Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 gemäß den gesetzlichen Regelungen neu festgelegt. Die Bundesregierung muss die Rechengrößen der Sozialversicherung jedes Jahr gemäß der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres fortschreiben. Dadurch wird sichergestellt, dass sich alle Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.
Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind Werte, die jährlich neu ermittelt und festgelegt werden. Sie haben Einfluss auf die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ihre Anpassung geschieht entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 liegt eine Lohnentwicklung im Jahr 2024 von 5,16 Prozent zugrunde (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen). Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark.
Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden. Anschließend bedarf sie noch der Zustimmung des Bundesrats.
Sozialversicherungsrechengröße | Monat (Euro) |
Jahr |
---|---|---|
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.955,0 | 47.460 |
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung | 6.450,0 | 77.400 |
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,5 | 69.750 |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung | 8.450,0 | 101.400 |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 10.400,0 | 124.800 |
vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 in der Rentenversicherung | - | 51.944 |
Durchschnittsentgelt 2024 in der Rentenversicherung | - | 47.085 |
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Mehr Informationen zu Rechengrößen und Begriffen in der Rentenversicherung finde Sie in unserer Broschüre "Das Renten-ABC". Sie steht Ihnen unter diesem Artikel kostenfrei zu Download zur Verfügung.