Deutsche Rentenversicherung

Sterbevierteljahr: Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen

Datum: 07.10.2025

Nach dem Tod des Partners können Witwen und Witwer finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, können sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen.

Als Überbrückung wird die Rentenzahlung dann für die nächsten drei Monate in einer Summe im Voraus ausgezahlt. Zusätzlich zum Antrag auf Vorschusszahlung müssen Betroffene einen formellen Rentenantrag bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Dieser rechnet den Vorschuss dann auf die Hinterbliebenenrente an. Eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers wird hierbei nicht angerechnet.

Mehr Informationen zu Witwen-, Witwer- und Waisenrenten bietet die kostenlose Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Die Broschüre kann unter diesem Beitrag kostenlos heruntergeladen werden.