Rentenabschläge ausgleichen
Datum: 17.10.2025
Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat nach Vollendung des 50. Lebensjahres die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. In welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können, kann man sich individuell ausrechnen lassen und anschließend entscheiden, ob Zahlungen getätigt werden sollen.
Die Ausgleichszahlungen können als Einmalzahlung geleistet oder über mehrere Jahre verteilt werden, als Altersvorsorgeaufwendungen können sie auch steuerlich geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Beiträge für eine höhere Altersrente.
Wer über eine Sonderzahlung nachdenkt, sollte in diesem Jahr noch einen Antrag stellen. Durch den Anstieg des vorläufigen Durchschnittsentgelts wird es im Jahr 2026 teurer werden, Abschläge auszugleichen.