Haushaltshilfe bei Reha
Datum: 30.10.2025
Pro Jahr erbringt die Deutsche Rentenversicherung ca. 1 Million medizinische Reha-Leistungen. Die Teilnahme an einer Rehabilitation soll nicht daran scheitern, dass ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und wegen der Abwesenheit des Betroffenen nicht mehr betreut werden kann. Die Deutsche Rentenversicherung kann hier mit der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe helfen.
Die Kostenübernahme ist möglich, wenn keine weitere im Haushalt lebende Person die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Die Übernahme der Kosten für die Haushaltshilfe sollte rechtzeitig vor Beginn der Reha beantragt
werden.
Ausführliche Informationen bietet unsere Themenseite und auch die Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“. Sie kann unter diesem Beitrag kostenlos heruntergeladen werden.

