Jährliche Neuberechnung des Grundrentenzuschlags
Datum: 25.11.2025
Jedes Jahr wird zum 1. Januar die Höhe des Grundrentenzuschlages neu geprüft. Hintergrund ist die Einkommensanrechnung. Hierdurch kann die Rente ab Januar geringer oder höher ausfallen. Betroffene Rentnerinnen und Rentner erhalten hierüber einen Bescheid.
Die Höhe des Grundrentenzuschlages ist auch vom eigenen Einkommen und das des Ehepartners abhängig. Hierbei sind bestimmte Freibeträge zu beachten. Diese Freibeträge werden zum 1. Januar entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung erhöht. So wird Einkommen bei Ledigen bis 1.438 Euro und bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften bis 2.243 Euro nicht angerechnet.
Gleichzeitig wird auch das Einkommen jährlich überprüft. Hierfür meldet das Finanzamt der Rentenversicherung im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Sollte dieses noch nicht bekannt sein, wird das Einkommen des vorvorletzten Jahres gemeldet. Für die Berechnung des Grundrentenzuschlages ab Januar 2026 hat im Herbst 2025 das Finanzamt regelmäßig die Einkommensdaten für das Jahr 2023 gemeldet.
Weitere Informationen zum Grundrentenzuschlag und der Einkommensanrechnung finden Sie unterhalb der Meldung.

