Rentenzahlung: Nach Umzug neue Adresse schnell und einfach online mitteilen

Datum: 08.12.2025

Wer eine Rente bezieht und umzieht, muss dem Renten Service der Deutschen Post AG die neue Anschrift schnellstmöglich mitteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand in Deutschland umzieht oder den Wohnsitz in ein anderes Land verlegt.

Die gültige Adresse ist notwendig, damit Bescheide übersandt werden können und der Renten Service die Rente auszahlen kann. Wird sie nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie zum Beispiel nach einem Rücklauf der jährlich versandten Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service die weitere Rentenzahlung. Auf diese Weise sollen Überzahlungen vermieden werden. Sobald die neue Adresse bekannt ist, wird die Rente wieder ausgezahlt.

Überwiesen werden die Rentenzahlungen durch die Deutsche Post AG. Änderungen müssen deshalb direkt dem Renten Service der Deutschen Post mitgeteilt werden. Am einfachsten geht das online unter www.rentenservice.com oder mit entsprechenden Vordrucken in jeder deutschen Postfiliale. Der Renten Service leitet diese Daten dann automatisch an die Rentenversicherung weiter.