Auch Volljährige können Anspruch auf Waisenrente haben

Datum: 05.01.2026

Eine Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt und unterstützt Kinder, die ein Elternteil oder beide Eltern verloren haben. Erwachsene Kinder, die eine Schul- oder Berufsausbildung, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben sogar einen Anspruch auch über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus. Eine Waisenrente kann grundsätzlich nur bis zum 27. Geburtstag gezahlt werden.

Wenn Waisenrente für die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden soll, darf die Übergangszeit höchstens vier Kalendermonate betragen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn zwischen dem Schulabschluss und einer Ausbildung oder einem Studium eine Lücke entsteht. Dauert diese Übergangszeit länger, fällt die Waisenrente weg. Erst, wenn der neue Ausbildungsabschnitt beginnt, kann die Zahlung fortgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema bieten unsere Broschüren "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" und "Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen", die zum Download unter dem Artikel bereit stehen.