Verdienstgrenzen im Mini- und Midijob steigen
Datum: 23.02.2026
Die Verdienstgrenze im Minijob (Minijob-Grenze) liegt 2026 bei 603 Euro. Grund hierfür ist der Anstieg des Mindestlohns auf 13,90 Euro. Die kurzfristige Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb wird 2026 auf 15 Wochen bzw. 90 Arbeitstage erhöht.
Für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt die Untergrenze 2026 auf 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Als Midijobber gilt, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro verdient. Für Verdienste innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen Erwerbstätige einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Dieser steigt bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro. Erst dann wird die volle Beitragshöhe fällig. Die Rentenansprüche werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet und vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht.
Mehr Informationen bietet die Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“. Sie steht am Ende dieser Seite zum kostenfreien Download bereit.