Umzug im Alter
Datum: 24.02.2026
Bei einem Umzug sollten Rentnerinnen und Rentner daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post AG ihre neue Adresse mitzuteilen, da Rentenzahlungen durch die Deutsche Post AG überwiesen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Deutschlands oder ins Ausland erfolgt.
Teilen Sie dem Renten Service die neue Anschrift am besten direkt unter www.rentenservice.com mit. Dort haben Sie die Möglichkeit, über ein Online-Formular Ihre Adressänderung vorzunehmen. Alternativ können die entsprechenden Vordrucke aber auch heruntergeladen und dem Rentenservice unterschrieben zugesendet werden. Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, der Rentenservice leitet die Daten automatisch an uns weiter.
Vordrucke stehen ebenfalls in den Filialen der Deutschen Post AG zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei: Sie erhalten diese lediglich in offiziellen Filialen der Deutschen Post AG, nicht aber in Partnerfilialen und Paketshops, die z.B. in Supermärkten oder Getränkemärkten betrieben werden.
Wird die neue Anschrift nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie zum Beispiel nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service weitere Rentenzahlungen. Damit sollen Überzahlungen vermieden werden. Sobald die betroffene Person dem Renten Service die neue Anschrift mitgeteilt hat, wird die Rente wieder überwiesen. Die Adresse des zuständigen Renten Services steht im Rentenbescheid und in den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen.